Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen

Ausfertigungsdatum:
15.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 134 ÄndOG Umweltbetrieb
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
608 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 17. Dezember 2015 Nr. 134 Ortsgesetz zur Änderung des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen Vom 15. Dezember 2015 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 In § 2 Absatz 3 des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2010 (BremGBl. S. 439 — 2129-b-2), wird nach dem Wort „Bremen“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Nummern 4 und 5 werden angefügt: „4. Erteilungen von Zustimmungen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen, 5. Erteilungen von Zustimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bremen, den 15. Dezember 2015 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.