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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 23. Juni 2026 Nr. 68
Ortsgesetz zur Änderung des Abfallortsgesetzes
Vom 26. Mai 2026
Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung des Abfallortsgesetzes
Das Abfallortsgesetz vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), das zuletzt
durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 28 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Sachlich und örtlich zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung
der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten ist die Senatorin oder der
Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie Die Bremer Stadtreinigung,
Anstalt öffentlichen Rechts in dem in § 3 Absatz 2a des Ortsgesetzes über die
Errichtung der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts,
geregelten Umfang.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 26. Mai 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen