Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Abfallortsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
23.06.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 68
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
450 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 23. Juni 2026 Nr. 68 Ortsgesetz zur Änderung des Abfallortsgesetzes Vom 26. Mai 2026 Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung des Abfallortsgesetzes Das Abfallortsgesetz vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), das zuletzt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 28 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Sachlich und örtlich zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten ist die Senatorin oder der Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts in dem in § 3 Absatz 2a des Ortsgesetzes über die Errichtung der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, geregelten Umfang.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, 26. Mai 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.