1370
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 2. Dezember 2020 Nr. 135
Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven
Vom 24. September 2020
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 16 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven vom 3. Dezember 2015
(Brem.GBl. S. 670) wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„(2) Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben,
über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits
1. ein Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt oder
2. ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach Absatz 5 Satz 3
gefasst
worden ist.“
2. Dem Absatz 5 wird folgender Satz 4 angefügt:
„§ 17 Absatz 6 Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 24. September 2020
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen