Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
19.12.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 98
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
606 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 19. Dezember 2018 Nr. 98 Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen Vom 18. Dezember 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 § 3 der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 124 ― 240-d-1), die zuletzt durch das Ortsgesetz vom 30. August 2016 (Brem.GBl. S. 507) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Inanspruchnahme von Räumen und Inventar der Übergangswohn- einrichtungen durch Zuwanderer in der Stadtgemeinde Bremen werden folgende monatliche Benutzungsgebühren festgesetzt: 1. Übergangswohnheime je Person 312,50 Euro, 2. Überlastwohnungen sowie Einfamilienhäuser/Fertighäuser mit ver- dichteter Belegung je Person 312,50 Euro, 3. Wohnungen und Einfamilienhäuser ohne verdichtete Belegung je Person 312,50 Euro, 4. Selbstzahler je Person 312,50 Euro.“ 2. Absatz 5 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bremen, den 18. Dezember 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.