606
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 19. Dezember 2018 Nr. 98
Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für
Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen
Vom 18. Dezember 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 3 der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der
Stadtgemeinde Bremen vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 124 ― 240-d-1), die zuletzt
durch das Ortsgesetz vom 30. August 2016 (Brem.GBl. S. 507) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für die Inanspruchnahme von Räumen und Inventar der Übergangswohn-
einrichtungen durch Zuwanderer in der Stadtgemeinde Bremen werden folgende
monatliche Benutzungsgebühren festgesetzt:
1. Übergangswohnheime je Person 312,50 Euro,
2. Überlastwohnungen sowie Einfamilienhäuser/Fertighäuser mit ver-
dichteter Belegung je Person 312,50 Euro,
3. Wohnungen und Einfamilienhäuser ohne verdichtete Belegung je Person
312,50 Euro,
4. Selbstzahler je Person 312,50 Euro.“
2. Absatz 5 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bremen, den 18. Dezember 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen