Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
30.08.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 74 OG NutzungsGebührenO Übergangswohneinrichtungen
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
507 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 31. August 2016 Nr. 74 Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen Vom 30. August 2016 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen Die Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadt- gemeinde Bremen vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 124 ― 240-d-1), die zuletzt durch das Ortsgesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 701) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Inanspruchnahme von Räumen und Inventar der Übergangs- wohneinrichtungen durch Zuwanderer in der Stadtgemeinde Bremen werden folgende monatliche Benutzungsgebühren festgesetzt: 1. Übergangswohnheime je Person 109,44 Euro, 2. Überlastwohnungen sowie Einfamilienhäuser/Fertighäuser mit verdichteter Belegung a) je Einzelperson 173,22 Euro, b) je Person in Mehrpersonenhaushalten (Familiengemeinschaft) 154,93 Euro, 3. Wohnungen und Einfamilienhäuser ohne verdichtete Belegung a) je Einzelperson 273,46 Euro, b) je Person in Mehrpersonenhaushalten (Familiengemeinschaft) 246,13 Euro.“ In Absatz 2 werden die Sätze 1 bis 3 aufgehoben. In Absatz 5 wird die Angabe „11,25“ durch die Angabe „13,12“ ersetzt. Nr. 74 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 31. August 2016 508 2. § 8 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am 1. September 2016 in Kraft. Bremen, den 30. August 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.