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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 31. August 2016 Nr. 74
Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für
Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen
Vom 30. August 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für
Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen
Die Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadt-
gemeinde Bremen vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 124 ― 240-d-1), die zuletzt
durch das Ortsgesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 701) geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für die Inanspruchnahme von Räumen und Inventar der Übergangs-
wohneinrichtungen durch Zuwanderer in der Stadtgemeinde Bremen werden
folgende monatliche Benutzungsgebühren festgesetzt:
1. Übergangswohnheime je Person 109,44 Euro,
2. Überlastwohnungen sowie Einfamilienhäuser/Fertighäuser mit
verdichteter Belegung
a) je Einzelperson 173,22 Euro,
b) je Person in Mehrpersonenhaushalten (Familiengemeinschaft)
154,93 Euro,
3. Wohnungen und Einfamilienhäuser ohne verdichtete Belegung
a) je Einzelperson 273,46 Euro,
b) je Person in Mehrpersonenhaushalten (Familiengemeinschaft)
246,13 Euro.“
In Absatz 2 werden die Sätze 1 bis 3 aufgehoben.
In Absatz 5 wird die Angabe „11,25“ durch die Angabe „13,12“ ersetzt.
Nr. 74 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 31. August 2016 508
2. § 8 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. September 2016 in Kraft.
Bremen, den 30. August 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen