303
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 28. Juni 2018 Nr. 64
Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Sondernutzung
nach dem Bremischen Landesstraßengesetz
in der Stadtgemeinde Bremen
(Sondernutzungskostenordnung)
Vom 26. Juni 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 1 (Kostenverzeichnis) der Sondernutzungs-
kostenordnung vom 15. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 263) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) In der Spalte „Entgelt in Euro“ wird die Angabe „15,00 bis 500,00“ durch die
Angabe „bis 500,00“ ersetzt.
b) Die Position „Straßenfeste pro Tag; ausgenommen Freiluftpartys im Sinne
des Ortsgesetzes über nichtkommerzielle spontane Freiluftpartys“ wird wie
folgt gefasst:
„Straßenfeste gebührenfrei"
2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Neben der Nummer 300 wird in der Spalte „Kostentatbestand“ folgende Über-
schrift eingefügt:
„Zoneneinteilung nach den Ortsteilen nach der Verordnung über die Neuordnung
der stadtbremischen Verwaltungsbezirke“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 26. Juni 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen