Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
28.06.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 64
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
303 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 28. Juni 2018 Nr. 64 Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung) Vom 26. Juni 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 1 (Kostenverzeichnis) der Sondernutzungs- kostenordnung vom 15. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 263) wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) In der Spalte „Entgelt in Euro“ wird die Angabe „15,00 bis 500,00“ durch die Angabe „bis 500,00“ ersetzt. b) Die Position „Straßenfeste pro Tag; ausgenommen Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes über nichtkommerzielle spontane Freiluftpartys“ wird wie folgt gefasst: „Straßenfeste gebührenfrei" 2. Nummer 3 wird wie folgt geändert: Neben der Nummer 300 wird in der Spalte „Kostentatbestand“ folgende Über- schrift eingefügt: „Zoneneinteilung nach den Ortsteilen nach der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. Juni 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.