Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
04.12.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 111
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
576 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 4. Dezember 2017 Nr. 111 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven Vom 26. Oktober 2017 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven vom 7. November 2013 (Brem.GBl. S. 672) wird wie folgt geändert: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Gebührensätze Die Gebührensätze für das Einleiten von Abwasser und Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen sowie für die Einleitung von Abwasser in die öffent- lichen Abwasseranlagen aus Schmutzwassersammelgruben werden wie folgt fest- gesetzt: 1. Abwassergebühr 3,96 Euro/m3 2. Schmutzwassergebühr (gilt auch für verschmutztes Niederschlags-, Grund-, Quell- und Drainagewasser) 3,05 Euro/m3 3. Niederschlagswassergebühr (volle Quadratmeter der versiegelten Fläche) 0,56 Euro/m2 4. Gebühr für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen aus Schmutzwassersammelgruben 3,96 Euro/m³.“ Nr. 111 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 4. Dezember 2017 577 Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bremerhaven, den 26. Oktober 2017 Magistrat der Stadt Bremerhaven Bödeker Bürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.