Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
19.12.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 127
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
715 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 19. Dezember 2019 Nr. 127 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven Vom 28. November 2019 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 386), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 26. Oktober 2017 (Brem.GBl. S. 605) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen bei vierzehntäglicher Entleerung eines 1. 35-l-Abfallbehälters 89,16 Euro/Jahr 2. 50-l-Abfallbehälters 121,08 Euro/Jahr 3. 60-l-Abfallbehälters 140,28 Euro/Jahr 4. 90-l-Abfallbehälters 210,36 Euro/Jahr 5. 120-l-Abfallbehälters 283,56 Euro/Jahr 6. 240-l-Abfallbehälters 567,12 Euro/Jahr 7. 770-l-Abfallbehälters 1 656,60 Euro/Jahr 8. 1100-l-Abfallbehälters 2 217,24 Euro/Jahr Nr. 127 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Dezember 2019 716 (2) Die Gebühren betragen bei wöchentlich einmaliger Entleerung eines 1. 35-l-Abfallbehälters 105,12 Euro/Jahr 2. 50-l-Abfallbehälters 137,16 Euro/Jahr 3. 60-l-Abfallbehälters 169,08 Euro/Jahr 4. 90-l-Abfallbehälters 251,64 Euro/Jahr 5. 120-l-Abfallbehälters 331,44 Euro/Jahr 6. 240-l-Abfallbehälters 662,64 Euro/Jahr 7. 770-l-Abfallbehälters 1 917,72 Euro/Jahr 8. 1100-l-Abfallbehälters 2 484,72 Euro/Jahr (3) Bei wöchentlich mehrmaliger Entleerung vervielfachen sich die Gebühren gemäß Absatz 2 entsprechend der Leerungshäufigkeit. (4) Die Gebühren betragen bei einmaliger Entleerung und Abfuhr (Polterabend) eines Abfallbehälters (120 l) 12,05 Euro. (5) Für die Entsorgung der vorübergehend mehr anfallenden Abfälle in den vorgeschriebenen „amtlichen Bremerhavener Abfallsäcken“ beträgt die Gebühr je Abfallsack 3,80 Euro. (6) Die Gebühren für die einmalige Entleerung von hausabfallähnlichen Gewerbe- und Industrieabfällen betragen für 1. einen 120-l-Abruf-Abfallbehälter 12,05 Euro, 2. einen 240-l-Abruf-Abfallbehälter 19,68 Euro. (7) Die Gebühr bei Selbstanlieferung von Restabfällen aus Haushaltungen in Kleinmengen (maximal 1 m³) beträgt pro Anlieferung 3,80 Euro. (8) Die Sperrabfallabfuhr wird auf Anforderung für jeden Haushalt einmal jährlich ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr durchgeführt. Für den Haushaltsbegriff gelten die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes entsprechend. Die Gebühr für jede weitere Sperrabfallabfuhr beträgt 83,75 Euro. (9) Die Gebühr für die Benutzung der Deponie Grauer Wall beträgt 1. für die Deponierung nicht verbrennbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen a) asbesthaltig 83,75 Euro/t, b) Bodenaushub bis einschließlich LAGA-Einstufung Z 2 26,78 Euro/t, c) sonstige 48,33 Euro/t. Nr. 127 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Dezember 2019 717 2. für die Verwertung von Garten- und Parkabfällen aus privaten Haushaltungen 85,72 Euro/t. Für Lieferungen bis zu einem m³ wird keine Gebühr erhoben.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bremerhaven, den 28. November 2019 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.