Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
06.12.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 115
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
605 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 6. Dezember 2017 Nr. 115 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven Vom 26. Oktober 2017 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Bremerhaven vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 386), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 735) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen bei vierzehntäglicher Entleerung eines 1. 35-l-Abfallbehälters 84,96 Euro/Jahr, 2. 50-l-Abfallbehälters 115,32 Euro/Jahr, 3. 60-l-Abfallbehälters 133,56 Euro/Jahr, 4. 90-l-Abfallbehälters 200,28 Euro/Jahr, 5. 120-l-Abfallbehälters 270,00 Euro/Jahr, 6. 240-l-Abfallbehälters 540,12 Euro/Jahr, 7. 770-l-Abfallbehälters 1 577,64 Euro/Jahr, 8. 1100-l-Abfallbehälters 2 111,64 Euro/Jahr. Nr. 115 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. Dezember 2017 606 (2) Die Gebühren betragen bei wöchentlich einmaliger Entleerung eines 1. 35-l-Abfallbehälters 100,20 Euro/Jahr, 2. 50-l-Abfallbehälters 130,56 Euro/Jahr, 3. 60-l-Abfallbehälters 160,92 Euro/Jahr, 4. 90-l-Abfallbehälters 239,64 Euro/Jahr, 5. 120-l-Abfallbehälters 315,60 Euro/Jahr, 6. 240-l-Abfallbehälters 631,08 Euro/Jahr, 7. 770-l-Abfallbehälters 1 826,40 Euro/Jahr, 8. 1100-l-Abfallbehälters 2 366,40 Euro/Jahr. (3) Bei wöchentlich mehrmaliger Entleerung vervielfachen sich die Gebühren gemäß Absatz 2 entsprechend der Leerungshäufigkeit. (4) Die Gebühren betragen bei einmaliger Entleerung und Abfuhr (Polterabend) eines Abfallbehälters (120 l) 11,47 Euro. (5) Für die Entsorgung der vorübergehend mehr anfallenden Abfälle in den vorgeschriebenen „amtlichen Bremerhavener Abfallsäcken“ beträgt die Gebühr je Abfallsack 3,60 Euro. (6) Die Gebühren für die einmalige Entleerung von hausabfallähnlichen Gewerbe- und Industrieabfällen betragen für 1. einen 120-l-Abruf-Abfallbehälter 11,47 Euro, 2. einen 240-l-Abruf-Abfallbehälter 18,73 Euro. (7) Die Gebühr bei Selbstanlieferung von Restabfällen aus Haushaltungen in Kleinmengen (maximal 1 m³) beträgt pro Anlieferung 3,60 Euro. (8) Die Sperrabfallabfuhr wird auf Anforderung für jeden Haushalt einmal jährlich ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr durchgeführt. Für den Haushaltsbegriff gelten die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes entsprechend. Die Gebühr für jede weitere Sperrabfallabfuhr beträgt 80,33 Euro. (9) Die Gebühr für die Benutzung der Deponie Grauer Wall beträgt 1. für die Deponierung nicht verbrennbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen a) asbesthaltig 80,33 Euro/t, b) Bodenaushub bis einschließlich LAGA-Einstufung Z 2 18,45 Euro/t, c) sonstige 46,35 Euro/t. Nr. 115 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. Dezember 2017 607 2. für die Verwertung von Garten- und Parkabfällen aus privaten Haushaltungen 82,21 Euro/t. Für Lieferungen bis zu einem m³ wird keine Gebühr erhoben.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bremerhaven, den 26. Oktober 2017 Magistrat der Stadt Bremerhaven Bödeker Bürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.