605
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 6. Dezember 2017 Nr. 115
Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung
für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung
in der Stadt Bremerhaven
Vom 26. Oktober 2017
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der
Stadt Bremerhaven vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 386), die zuletzt durch
Ortsgesetz vom 4. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 735) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
„§ 2
Gebührensätze
(1) Die Gebühren betragen bei vierzehntäglicher Entleerung eines
1. 35-l-Abfallbehälters 84,96 Euro/Jahr,
2. 50-l-Abfallbehälters 115,32 Euro/Jahr,
3. 60-l-Abfallbehälters 133,56 Euro/Jahr,
4. 90-l-Abfallbehälters 200,28 Euro/Jahr,
5. 120-l-Abfallbehälters 270,00 Euro/Jahr,
6. 240-l-Abfallbehälters 540,12 Euro/Jahr,
7. 770-l-Abfallbehälters 1 577,64 Euro/Jahr,
8. 1100-l-Abfallbehälters 2 111,64 Euro/Jahr.
Nr. 115 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. Dezember 2017 606
(2) Die Gebühren betragen bei wöchentlich einmaliger Entleerung eines
1. 35-l-Abfallbehälters 100,20 Euro/Jahr,
2. 50-l-Abfallbehälters 130,56 Euro/Jahr,
3. 60-l-Abfallbehälters 160,92 Euro/Jahr,
4. 90-l-Abfallbehälters 239,64 Euro/Jahr,
5. 120-l-Abfallbehälters 315,60 Euro/Jahr,
6. 240-l-Abfallbehälters 631,08 Euro/Jahr,
7. 770-l-Abfallbehälters 1 826,40 Euro/Jahr,
8. 1100-l-Abfallbehälters 2 366,40 Euro/Jahr.
(3) Bei wöchentlich mehrmaliger Entleerung vervielfachen sich die Gebühren
gemäß Absatz 2 entsprechend der Leerungshäufigkeit.
(4) Die Gebühren betragen bei einmaliger Entleerung und Abfuhr (Polterabend)
eines Abfallbehälters (120 l) 11,47 Euro.
(5) Für die Entsorgung der vorübergehend mehr anfallenden Abfälle in den
vorgeschriebenen „amtlichen Bremerhavener Abfallsäcken“ beträgt die Gebühr
je Abfallsack 3,60 Euro.
(6) Die Gebühren für die einmalige Entleerung von hausabfallähnlichen Gewerbe-
und Industrieabfällen betragen für
1. einen 120-l-Abruf-Abfallbehälter 11,47 Euro,
2. einen 240-l-Abruf-Abfallbehälter 18,73 Euro.
(7) Die Gebühr bei Selbstanlieferung von Restabfällen aus Haushaltungen in
Kleinmengen (maximal 1 m³) beträgt
pro Anlieferung 3,60 Euro.
(8) Die Sperrabfallabfuhr wird auf Anforderung für jeden Haushalt einmal jährlich
ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr durchgeführt. Für den Haushaltsbegriff
gelten die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes entsprechend.
Die Gebühr für jede weitere Sperrabfallabfuhr beträgt 80,33 Euro.
(9) Die Gebühr für die Benutzung der Deponie Grauer Wall beträgt
1. für die Deponierung nicht verbrennbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen
a) asbesthaltig 80,33 Euro/t,
b) Bodenaushub bis einschließlich
LAGA-Einstufung Z 2 18,45 Euro/t,
c) sonstige 46,35 Euro/t.
Nr. 115 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. Dezember 2017 607
2. für die Verwertung von Garten- und Parkabfällen aus privaten Haushaltungen
82,21 Euro/t.
Für Lieferungen bis zu einem m³ wird keine Gebühr erhoben.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bremerhaven, den 26. Oktober 2017
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Bödeker
Bürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen