Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
02.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 129
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1314 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 2. Dezember 2025 Nr. 129 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen Vom 18. November 2025 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen vom 19. November 2013 (Brem.GBl. S. 581), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 6 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt: „(6) Die Abfallgebührenbescheide können vollständig automatisiert erlassen werden, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.“ 2. Die Anlage (zu § 1) „Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfall- entsorgung in der Stadtgemeinde Bremen“ wird durch die folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen 1. Gebührensätze für Grundgebühr und Leistungsgebühr 1.1. Grundgebühren nach § 2 Absatz 3 Die Grundgebühr für jeden privaten Haushalt und jede andere Nutzungsein- heit beträgt 59,50 Euro pro Kalenderjahr. Bei Nutzungseinheiten, die nicht private Haushalte sind, vervielfacht sich die Grundgebühr entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 3. Nr. 129 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Dezember 2025 1315 1.2. Leistungsgebühr für Restabfallbehälter nach § 2 Absatz 4 Nutzvolumen 60l1 60l2 90 l 120 l 240 l 770 l 1 100 l 3 000 l 4 000 l 5 000 l 1.2.1 Jahresgebühr in 73,54 147,06 163,98 187,90 297,74 2 353,82 2 730,86 7 297,10 9 753,62 11 187,78 Euro In der Jahres- 9 18 18 18 18 523 523 523,4 523,4 523,4 gebühr enthaltene Anzahl an Leerung 1.2.2 Gebühr für jede 8,17 8,17 9,11 10,44 16,54 zusätzliche Leerung in Euro 1.2.3 Gebühr für 144,16 5 151,36 5 599,33 5 599,33 5 599,33 5 Sonderleerung in Euro 1.3. Gebühr bei Falschbefüllung nach § 3 Absatz 4 Ist nach § 3 Absatz 4 die Entsorgung der Bio- oder Papier-Pappe-Abfallbe- hälter als Restabfall erforderlich, wird je Leerung folgende Gebühr erhoben: - 60-l-Bio-Abfallbehälter 29,86 Euro - 90-l-Bio-Abfallbehälter 31,90 Euro - 2 000-l-Bio-Abfallbehälter 197,68 Euro - 120-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 33,24 Euro - 240-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 39,80 Euro - 1 100-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 90,59 Euro - 3 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 224,25 Euro - 4 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 294,31 Euro - 5 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 330,21 Euro 1 Für Ein-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 15 l Mindestbehältervolumen pro Woche. 2 Für Zwei-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 30 l Mindestbehältervolumen pro Woche. 3 Erfolgt die Leerung mehr als einmal wöchentlich, vervielfachen sich die Gebühren entsprechend der Leerungshäufigkeit 4 Erfolgt die Leerung vierzehnt-täglich, reduzieren sich die Gebühren entsprechend. 5 Sonderleerungen müssen im Einzelfall beantragt werden Nr. 129 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Dezember 2025 1316 1.4. Bremer Müllsack (70-l) nach § 2 Absatz 7 Die Gebühr für einen Bremer Müllsack (70-l) beträgt 9,00 Euro. 1.5. Zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 Für die zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 beträgt die Gebühr je Abfuhr 85,00 Euro. 2. Sonstige Gebühren 2.1. Überlassung brennbarer Abfälle nach § 3 Absatz 1 Die Gebühren für die Überlassung - von brennbaren Abfällen in Abfallwechselbehältern sowie - der folgenden Abfälle nach § 5 Absatz 2 Abfallortsgesetz 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 02 Marktabfälle 20 03 03 Straßenkehricht betragen je Megagramm 181,98 Euro. Für Mengen unterhalb des geeichten Wiegebereiches der Waage (400 kg) beträgt die Gebühr pauschal 36,40 Euro. 2.2. Transport Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1 Die Gebühr für einen Transport eines Abfallwechselbehälters beinhaltet einen Hin- und Rücktransport und beträgt 213,57 Euro. 2.3. Gestellung Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1 Die Gebühren betragen pro Jahr: Abrollcontainer 4-14 m³ - 10-14 m³ 1 448,40 Euro unverpresst Abrollcontainer 15-25 m³ 1 623,96 Euro unverpresst Abrollcontainer 20-24 m³ 5 318,52 Euro verpresst 2.4. Nutzung von 240-l-Abfallbehältern nach § 3 Absatz 2 Die Gebühr für die Nutzung von 240-l-Abfallbehältern beinhaltet eine wöchentliche Leerung und beträgt 1 147,97 Euro pro Jahr. Nr. 129 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Dezember 2025 1317 Werden mehr Entleerungen in Anspruch genommen, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend der Leerungshäufigkeit. 3. Benutzung der Recycling Stationen 3.1. Selbstanlieferung von losen Restabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Gebühren betragen für die Selbstanlieferung von losen Restabfällen je angefangenen 120 Liter 15,00 Euro. 3.2. Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Gebühren betragen bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen je angefangenen 100 Liter 4,00 Euro 3.3. Selbstanlieferung von Bioabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Anlieferung von Bioabfällen bis zu 1 m3 ist gebührenfrei. Die Gebühr für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter beträgt 22 Euro.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Bremen, 18. November 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.