1314
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 2. Dezember 2025 Nr. 129
Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung
in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 18. November 2025
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen vom
19. November 2013 (Brem.GBl. S. 581), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes
vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. Nach § 6 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
„(6) Die Abfallgebührenbescheide können vollständig automatisiert erlassen
werden, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.“
2. Die Anlage (zu § 1) „Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfall-
entsorgung in der Stadtgemeinde Bremen“ wird durch die folgende Anlage
ersetzt:
„Anlage
(zu § 1)
Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der
Stadtgemeinde Bremen
1. Gebührensätze für Grundgebühr und Leistungsgebühr
1.1. Grundgebühren nach § 2 Absatz 3
Die Grundgebühr für jeden privaten Haushalt und jede andere Nutzungsein-
heit beträgt 59,50 Euro pro Kalenderjahr. Bei Nutzungseinheiten, die nicht
private Haushalte sind, vervielfacht sich die Grundgebühr entsprechend § 2
Absatz 3 Satz 3.
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1.2. Leistungsgebühr für Restabfallbehälter nach § 2 Absatz 4
Nutzvolumen 60l1 60l2 90 l 120 l 240 l 770 l 1 100 l 3 000 l 4 000 l 5 000 l
1.2.1 Jahresgebühr in 73,54 147,06 163,98 187,90 297,74 2 353,82 2 730,86 7 297,10 9 753,62 11 187,78
Euro
In der Jahres- 9 18 18 18 18 523 523 523,4 523,4 523,4
gebühr
enthaltene
Anzahl an
Leerung
1.2.2 Gebühr für jede 8,17 8,17 9,11 10,44 16,54
zusätzliche
Leerung in Euro
1.2.3 Gebühr für 144,16 5 151,36 5 599,33 5 599,33 5 599,33 5
Sonderleerung in
Euro
1.3. Gebühr bei Falschbefüllung nach § 3 Absatz 4
Ist nach § 3 Absatz 4 die Entsorgung der Bio- oder Papier-Pappe-Abfallbe-
hälter als Restabfall erforderlich, wird je Leerung folgende Gebühr erhoben:
- 60-l-Bio-Abfallbehälter 29,86 Euro
- 90-l-Bio-Abfallbehälter 31,90 Euro
- 2 000-l-Bio-Abfallbehälter 197,68 Euro
- 120-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 33,24 Euro
- 240-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 39,80 Euro
- 1 100-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 90,59 Euro
- 3 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 224,25 Euro
- 4 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 294,31 Euro
- 5 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 330,21 Euro
1 Für Ein-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 15 l Mindestbehältervolumen pro Woche.
2 Für Zwei-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 30 l Mindestbehältervolumen pro Woche.
3 Erfolgt die Leerung mehr als einmal wöchentlich, vervielfachen sich die Gebühren entsprechend der
Leerungshäufigkeit
4 Erfolgt die Leerung vierzehnt-täglich, reduzieren sich die Gebühren entsprechend.
5 Sonderleerungen müssen im Einzelfall beantragt werden
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1.4. Bremer Müllsack (70-l) nach § 2 Absatz 7
Die Gebühr für einen Bremer Müllsack (70-l) beträgt 9,00 Euro.
1.5. Zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5
Für die zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 beträgt die Gebühr
je Abfuhr 85,00 Euro.
2. Sonstige Gebühren
2.1. Überlassung brennbarer Abfälle nach § 3 Absatz 1
Die Gebühren für die Überlassung
- von brennbaren Abfällen in Abfallwechselbehältern sowie
- der folgenden Abfälle nach § 5 Absatz 2 Abfallortsgesetz
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
betragen je Megagramm 181,98 Euro.
Für Mengen unterhalb des geeichten Wiegebereiches der Waage (400 kg)
beträgt die Gebühr pauschal 36,40 Euro.
2.2. Transport Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1
Die Gebühr für einen Transport eines Abfallwechselbehälters beinhaltet
einen Hin- und Rücktransport und beträgt 213,57 Euro.
2.3. Gestellung Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1
Die Gebühren betragen pro Jahr:
Abrollcontainer 4-14 m³ - 10-14 m³ 1 448,40 Euro
unverpresst
Abrollcontainer 15-25 m³ 1 623,96 Euro
unverpresst
Abrollcontainer 20-24 m³ 5 318,52 Euro
verpresst
2.4. Nutzung von 240-l-Abfallbehältern nach § 3 Absatz 2
Die Gebühr für die Nutzung von 240-l-Abfallbehältern beinhaltet eine
wöchentliche Leerung und beträgt 1 147,97 Euro pro Jahr.
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Werden mehr Entleerungen in Anspruch genommen, vervielfacht sich die
Gebühr entsprechend der Leerungshäufigkeit.
3. Benutzung der Recycling Stationen
3.1. Selbstanlieferung von losen Restabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Gebühren betragen für die Selbstanlieferung von losen Restabfällen je
angefangenen 120 Liter 15,00 Euro.
3.2. Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Gebühren betragen bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen je
angefangenen 100 Liter 4,00 Euro
3.3. Selbstanlieferung von Bioabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Anlieferung von Bioabfällen bis zu 1 m3 ist gebührenfrei. Die Gebühr für
jeden weiteren angefangenen Kubikmeter beträgt 22 Euro.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bremen, 18. November 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen