Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
27.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 121
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
598 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 27. Dezember 2023 Nr. 121 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen Vom 19. Dezember 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft (Landtag) beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt- gemeinde Bremen vom 19. November 2013 (Brem.GBl. S. 581), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen 1. Gebührensätze für Grundgebühr und Leistungsgebühr 1.1. Grundgebühren nach § 2 Absatz 3 Die Grundgebühr für jeden privaten Haushalt und jede andere Nutzungs- einheit beträgt 53,50 Euro pro Kalenderjahr. Bei Nutzungseinheiten, die nicht private Haushalte sind, vervielfacht sich die Grundgebühr entsprechend § 2 Absatz 3. Nr. 121 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Dezember 2023 599 1.2. Leistungsgebühr für Restabfallbehälter nach § 2 Absatz 4 Nutzvolumen 60l1 60l2 90 l 120 l 240 l 770 l 1 100 l 3 000 l 4 000 l 5 000 l 1.2.1 Jahresgebühr in 66,42 132,84 146,52 167,58 265,86 2 107,89 2 423,84 6 666,80 8 889,91 10 121,60 Euro In der Jahres- 9 18 18 18 18 523 523 523,4 523,4 523,4 gebühr enthaltene Anzahl an Leerung 1.2.2 Gebühr für jede 7,38 7,38 8,14 9,31 14,77 zusätzliche Leerung in Euro 1.2.3 Gebühr für 136,39 5 142,38 5 565,76 5 565,76 5 565,76 5 Sonderleerung in Euro 1.3. Gebühr bei Falschbefüllung nach § 3 Absatz 4 Ist nach § 3 Absatz 4 die Entsorgung der Bio- oder Papier-Pappe-Abfall- behälter als Restabfall erforderlich, wird je Leerung folgende Gebühr erhoben: - 60-l-Bio-Abfallbehälter 28,26 Euro - 90-l-Bio-Abfallbehälter 29,75 Euro - 2 000-l-Bio-Abfallbehälter 179,55 Euro - 120-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 31,11 Euro - 240-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 36,66 Euro - 1 100-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 81,41 Euro - 3 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 202,00 Euro - 4 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 263,86 Euro - 5 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 294,76 Euro 1.4. Bremer Müllsack (70-l) nach § 2 Absatz 7 Die Gebühr für einen Bremer Müllsack (70-l) beträgt 8,00 Euro. 1 Für Ein-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 15 l Mindestbehältervolumen pro Woche. 2 Für Zwei-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 30 l Mindestbehältervolumen pro Woche. 3 Erfolgt die Leerung regelmäßig mehr als einmal wöchentlich, vervielfachen sich die Gebühren entsprechend der Leerungshäufigkeit 4 Erfolgt die Leerung 14-täglich, reduzieren sich die Gebühren entsprechend. 5 Sonderleerungen müssen im Einzelfall beantragt werden Nr. 121 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Dezember 2023 600 1.5. Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 Für die zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 beträgt die Gebühr je Abfuhr 78,00 Euro. 2. Sonstige Gebühren 2.1. Überlassung brennbarer Abfälle nach § 3 Absatz 1 Die Gebühren für die Überlassung - von brennbaren Abfällen in Abfallwechselbehältern sowie - der folgenden Abfälle nach § 5 Absatz 2 Abfallortsgesetz 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 02 Marktabfälle 20 03 03 Straßenkehricht betragen je Megagramm 213,10 Euro. Für Mengen unterhalb des geeichten Wiegebereiches der Waage (400 kg) beträgt die Gebühr pauschal 42,62 Euro. 2.2. Transport Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1 Die Gebühr für einen Transport eines Abfallwechselbehälters beinhaltet einen Hin- und Rücktransport und beträgt 170,67 Euro. 2.3. Gestellung Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1 Die Gebühren betragen pro Jahr: Abrollcontainer 4 - 14 m³ - 10 - 14 m³ 1 438,92 Euro unverpresst Abrollcontainer 15 - 25 m³ 1 613,40 Euro unverpresst Abrollcontainer 20 - 24 m³ 5 283,84 Euro verpresst 2.4. Nutzung von 240-l-Abfallbehältern nach § 3 Absatz 2 Die Gebühr für die Nutzung von 240-l-Abfallbehältern beinhaltet eine wöchentliche Leerung und beträgt 1 148,70 Euro pro Jahr. Werden regelmäßig mehr Entleerungen in Anspruch genommen, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend der Leerungshäufigkeit. Nr. 121 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Dezember 2023 601 3. Benutzung der Recycling Stationen 3.1. Selbstanlieferung von losen Restabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Gebühren betragen für die Selbstanlieferung von losen Restabfällen je angefangenen 120 Liter 11,00 Euro. 3.2. Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Gebühren betragen bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen je angefangenen 100 Liter 3,50 Euro 3.3. Selbstanlieferung von Bioabfällen nach § 3 Absatz 3 Die Anlieferung von Bioabfällen bis zu 1 m3 ist gebührenfrei. Die Gebühr für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter beträgt 20 Euro.“ Artikel 2 Das Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Bremen, den 19. Dezember 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.