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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 27. Dezember 2023 Nr. 121
Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung
in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 19. Dezember 2023
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft (Landtag)
beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt-
gemeinde Bremen vom 19. November 2013 (Brem.GBl. S. 581), die zuletzt durch
Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883) geändert
worden ist, wird wie folgt gefasst:
„Anlage
(zu § 1)
Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der
Stadtgemeinde Bremen
1. Gebührensätze für Grundgebühr und Leistungsgebühr
1.1. Grundgebühren nach § 2 Absatz 3
Die Grundgebühr für jeden privaten Haushalt und jede andere Nutzungs-
einheit beträgt 53,50 Euro pro Kalenderjahr. Bei Nutzungseinheiten, die nicht
private Haushalte sind, vervielfacht sich die Grundgebühr entsprechend § 2
Absatz 3.
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1.2. Leistungsgebühr für Restabfallbehälter nach § 2 Absatz 4
Nutzvolumen 60l1 60l2 90 l 120 l 240 l 770 l 1 100 l 3 000 l 4 000 l 5 000 l
1.2.1 Jahresgebühr in 66,42 132,84 146,52 167,58 265,86 2 107,89 2 423,84 6 666,80 8 889,91 10 121,60
Euro
In der Jahres- 9 18 18 18 18 523 523 523,4 523,4 523,4
gebühr
enthaltene
Anzahl an
Leerung
1.2.2 Gebühr für jede 7,38 7,38 8,14 9,31 14,77
zusätzliche
Leerung in Euro
1.2.3 Gebühr für 136,39 5 142,38 5 565,76 5 565,76 5 565,76 5
Sonderleerung in
Euro
1.3. Gebühr bei Falschbefüllung nach § 3 Absatz 4
Ist nach § 3 Absatz 4 die Entsorgung der Bio- oder Papier-Pappe-Abfall-
behälter als Restabfall erforderlich, wird je Leerung folgende Gebühr
erhoben:
- 60-l-Bio-Abfallbehälter 28,26 Euro
- 90-l-Bio-Abfallbehälter 29,75 Euro
- 2 000-l-Bio-Abfallbehälter 179,55 Euro
- 120-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 31,11 Euro
- 240-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 36,66 Euro
- 1 100-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 81,41 Euro
- 3 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 202,00 Euro
- 4 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 263,86 Euro
- 5 000-l-Papier-/Pappe-Abfallbehälter 294,76 Euro
1.4. Bremer Müllsack (70-l) nach § 2 Absatz 7
Die Gebühr für einen Bremer Müllsack (70-l) beträgt 8,00 Euro.
1 Für Ein-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 15 l Mindestbehältervolumen pro Woche.
2 Für Zwei-Personen-Haushalte und andere Herkunftsbereiche bis 30 l Mindestbehältervolumen pro Woche.
3 Erfolgt die Leerung regelmäßig mehr als einmal wöchentlich, vervielfachen sich die Gebühren entsprechend
der Leerungshäufigkeit
4 Erfolgt die Leerung 14-täglich, reduzieren sich die Gebühren entsprechend.
5 Sonderleerungen müssen im Einzelfall beantragt werden
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1.5. Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5
Für die zusätzliche Sperrmüllabholung nach § 4 Absatz 5 beträgt die Gebühr
je Abfuhr 78,00 Euro.
2. Sonstige Gebühren
2.1. Überlassung brennbarer Abfälle nach § 3 Absatz 1
Die Gebühren für die Überlassung
- von brennbaren Abfällen in Abfallwechselbehältern sowie
- der folgenden Abfälle nach § 5 Absatz 2 Abfallortsgesetz
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
betragen je Megagramm 213,10 Euro.
Für Mengen unterhalb des geeichten Wiegebereiches der Waage (400 kg)
beträgt die Gebühr pauschal 42,62 Euro.
2.2. Transport Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1
Die Gebühr für einen Transport eines Abfallwechselbehälters beinhaltet
einen Hin- und Rücktransport und beträgt 170,67 Euro.
2.3. Gestellung Abfallwechselbehälter nach § 3 Absatz 1
Die Gebühren betragen pro Jahr:
Abrollcontainer 4 - 14 m³ - 10 - 14 m³ 1 438,92 Euro
unverpresst
Abrollcontainer 15 - 25 m³ 1 613,40 Euro
unverpresst
Abrollcontainer 20 - 24 m³ 5 283,84 Euro
verpresst
2.4. Nutzung von 240-l-Abfallbehältern nach § 3 Absatz 2
Die Gebühr für die Nutzung von 240-l-Abfallbehältern beinhaltet eine
wöchentliche Leerung und beträgt 1 148,70 Euro pro Jahr.
Werden regelmäßig mehr Entleerungen in Anspruch genommen, vervielfacht
sich die Gebühr entsprechend der Leerungshäufigkeit.
Nr. 121 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Dezember 2023 601
3. Benutzung der Recycling Stationen
3.1. Selbstanlieferung von losen Restabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Gebühren betragen für die Selbstanlieferung von losen Restabfällen je
angefangenen 120 Liter 11,00 Euro.
3.2. Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Gebühren betragen bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen je
angefangenen 100 Liter 3,50 Euro
3.3. Selbstanlieferung von Bioabfällen nach § 3 Absatz 3
Die Anlieferung von Bioabfällen bis zu 1 m3 ist gebührenfrei. Die Gebühr für
jeden weiteren angefangenen Kubikmeter beträgt 20 Euro.“
Artikel 2
Das Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bremen, den 19. Dezember 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen