Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
30.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 60
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
472 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 30. Mai 2025 Nr. 60 Ortsgesetz zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven Vom 15. Mai 2025 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven vom 7. November 2013 (BremGBl. S. 658, 797), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 30. November 2023 (Brem.GBl. S. 571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage „Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven“ wird wie folgt gefasst: „Anlage: Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven 1. Jahresgebühren 1.1 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder als Schüler oder kostenlos Auszubildender bis maximal zum vollendeten 23. Lebensjahr 1.2 Erwachsene und juristische Personen 24,00 Euro 1.3 Rentner und Pensionäre, Vollzeit-Studierende, Schüler oder 12,00 Euro Auszubildende nach vollendetem 23. Lebensjahr, Freiwilligen- dienstleistende, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie Arbeitslose sowie Inhaber der Ehrenamtskarte 1.4 Alle Studierenden der Hochschule Bremerhaven gemäß Koope- kostenlos rationsvertrag 1.5 Mitarbeiter im Vorschul- und Schulbereich (Stadtgebiet Bremer- kostenlos haven) nach Sonderantrag für im Voraus zu bestellende Medien- kisten Auf die Erhebung von Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist wird jedoch nicht verzichtet. Nr. 60 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Mai 2025 473 1. Jahresgebühren 1.6 Einmalige Ausleihe, max. 5 Medien, keine Verlängerung 6,00 Euro 1.7 Halbjahreskarte 13,00 Euro 2. Überschreitung der Leihfrist 2.1 Erwachsene zahlen pro Medium und Öffnungstag der Stadtbi- 0,50 Euro bliothek bis zu einer Höchstgrenze von 15,00 Euro 2.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag zahlen pro 0,20 Euro Medium und Öffnungstag der Stadtbibliothek bis zu einem Höchstbetrag von 5,00 Euro 2.3 Gebühren für erstes Mahnschreiben (einschließlich Porto) 4,00 Euro 2.4 Gebühren für zweites Mahnschreiben (einschließlich Porto) 6,00 Euro 2.5 Gebühren für drittes Mahnschreiben (einschließlich Porto) 8,00 Euro Bei erfolgloser Mahnung werden die Gebühren im Verwaltungs- zwangsverfahren nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften eingezogen. 2.6 Ersatzforderung 10,00 Euro 2.7 Gebührenmahnung (Mahnung bei Zahlungsverzug) 8,00 Euro 2.8 Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung der aktuellen 10,00 Euro Adresse 2.9 Verwaltungszwangsverfahren 5,00 Euro 3. Sonstige Gebühren 3.1 Ersatzausfertigung eines Benutzerausweises bis zum vollende- 3,00 Euro tem 18. Lebensjahr 3.2 Ersatzausfertigung eines Benutzerausweises ab dem 19. Lebens- 5,00 Euro jahr 3.3 Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust eines Mediums, 6,50 Euro zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert eine Bearbeitungs- gebühr pro Medium 3.4 Bei Beschädigung oder Verlust von Spielteilen pro Teil 2,00 Euro 3.5 Vorbestellungen pro Medium (einschließlich Porto) 1,50 Euro 3.6 Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs pro Band oder 2,50 Euro Aufsatzkopie für die nationale Fernleihe 3.7 Verlust Schlüssel Taschenschrank 30,00 Euro 3.8 Reinigungsgebühr Leihgegenstände 10,00 Euro“ Nr. 60 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Mai 2025 474 Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Bremerhaven, 15. Mai 2025 Magistrat der Stadt Bremerhaven Neuhoff Bürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.