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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 30. Mai 2025 Nr. 60
Ortsgesetz zur Änderung der
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven
Vom 15. Mai 2025
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven vom
7. November 2013 (BremGBl. S. 658, 797), die zuletzt durch Ortsgesetz vom
30. November 2023 (Brem.GBl. S. 571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage „Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung der
Stadtbibliothek Bremerhaven“ wird wie folgt gefasst:
„Anlage:
Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung
der Stadtbibliothek Bremerhaven
1. Jahresgebühren
1.1 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder als Schüler oder kostenlos
Auszubildender bis maximal zum vollendeten 23. Lebensjahr
1.2 Erwachsene und juristische Personen 24,00 Euro
1.3 Rentner und Pensionäre, Vollzeit-Studierende, Schüler oder 12,00 Euro
Auszubildende nach vollendetem 23. Lebensjahr, Freiwilligen-
dienstleistende, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
sowie Arbeitslose sowie Inhaber der Ehrenamtskarte
1.4 Alle Studierenden der Hochschule Bremerhaven gemäß Koope- kostenlos
rationsvertrag
1.5 Mitarbeiter im Vorschul- und Schulbereich (Stadtgebiet Bremer- kostenlos
haven) nach Sonderantrag für im Voraus zu bestellende Medien-
kisten
Auf die Erhebung von Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist
wird jedoch nicht verzichtet.
Nr. 60 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Mai 2025 473
1. Jahresgebühren
1.6 Einmalige Ausleihe, max. 5 Medien, keine Verlängerung 6,00 Euro
1.7 Halbjahreskarte 13,00 Euro
2. Überschreitung der Leihfrist
2.1 Erwachsene zahlen pro Medium und Öffnungstag der Stadtbi- 0,50 Euro
bliothek
bis zu einer Höchstgrenze von 15,00 Euro
2.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag zahlen pro 0,20 Euro
Medium und Öffnungstag der Stadtbibliothek
bis zu einem Höchstbetrag von 5,00 Euro
2.3 Gebühren für erstes Mahnschreiben (einschließlich Porto) 4,00 Euro
2.4 Gebühren für zweites Mahnschreiben (einschließlich Porto) 6,00 Euro
2.5 Gebühren für drittes Mahnschreiben (einschließlich Porto) 8,00 Euro
Bei erfolgloser Mahnung werden die Gebühren im Verwaltungs-
zwangsverfahren nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften
eingezogen.
2.6 Ersatzforderung 10,00 Euro
2.7 Gebührenmahnung (Mahnung bei Zahlungsverzug) 8,00 Euro
2.8 Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung der aktuellen 10,00 Euro
Adresse
2.9 Verwaltungszwangsverfahren 5,00 Euro
3. Sonstige Gebühren
3.1 Ersatzausfertigung eines Benutzerausweises bis zum vollende- 3,00 Euro
tem 18. Lebensjahr
3.2 Ersatzausfertigung eines Benutzerausweises ab dem 19. Lebens- 5,00 Euro
jahr
3.3 Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust eines Mediums, 6,50 Euro
zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert eine Bearbeitungs-
gebühr pro Medium
3.4 Bei Beschädigung oder Verlust von Spielteilen pro Teil 2,00 Euro
3.5 Vorbestellungen pro Medium (einschließlich Porto) 1,50 Euro
3.6 Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs pro Band oder 2,50 Euro
Aufsatzkopie für die nationale Fernleihe
3.7 Verlust Schlüssel Taschenschrank 30,00 Euro
3.8 Reinigungsgebühr Leihgegenstände 10,00 Euro“
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Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Bremerhaven, 15. Mai 2025
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Neuhoff
Bürgermeister
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen