Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
14.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 114
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
571 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 14. Dezember 2023 Nr. 114 Ortsgesetz zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven Vom 30. November 2023 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven vom 7. November 2013 (Brem.GBl. S. 658, 797), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 26. Oktober 2017 (Brem.GBl. S. 573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Medienangebot“ ersetzt durch die Wörter „Angebot aus Medien und sonstigen Leihgegenständen“. 2. In § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4, Absatz 2 Satz 4, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4 und Absatz 6, der Überschrift von § 6, § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und 2 und Absatz 6 Nummer 1 und § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils hinter das Wort „Medien“ die Wörter „und Leihgegenstände“ eingefügt. 3. In § 4 Absatz 5 wird das Wort „Medieneinheiten“ ersetzt durch die Wörter „Medien und Leihgegenstände“. 4. In § 4 Absatz 6 werden das Wort „Medienarten“ durch die Wörter „Medien und Leihgegenstände“ und das Wort „Medien“ durch das Wort „diese“ ersetzt. 5. In § 6 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „die Medieneinheit“ durch die Wörter „das Medium oder der Leihgegenstand“, das Wort „einer“ durch das Wort „eines“ und das Wort „Ersatzmedieneinheit“ durch das Wort „Ersatzes“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 30. November 2023 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.