571
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 14. Dezember 2023 Nr. 114
Ortsgesetz zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
der Stadtbibliothek Bremerhaven
Vom 30. November 2023
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven vom
7. November 2013 (Brem.GBl. S. 658, 797), die zuletzt durch Ortsgesetz vom
26. Oktober 2017 (Brem.GBl. S. 573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Medienangebot“ ersetzt durch die Wörter
„Angebot aus Medien und sonstigen Leihgegenständen“.
2. In § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4, Absatz 2 Satz 4, Absatz 3 Satz 1 und 2,
Absatz 4 und Absatz 6, der Überschrift von § 6, § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2,
Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und 2 und Absatz 6 Nummer 1 und § 9
Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils hinter das Wort „Medien“ die
Wörter „und Leihgegenstände“ eingefügt.
3. In § 4 Absatz 5 wird das Wort „Medieneinheiten“ ersetzt durch die Wörter
„Medien und Leihgegenstände“.
4. In § 4 Absatz 6 werden das Wort „Medienarten“ durch die Wörter „Medien und
Leihgegenstände“ und das Wort „Medien“ durch das Wort „diese“ ersetzt.
5. In § 6 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „die Medieneinheit“ durch die Wörter
„das Medium oder der Leihgegenstand“, das Wort „einer“ durch das Wort „eines“
und das Wort „Ersatzmedieneinheit“ durch das Wort „Ersatzes“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 30. November 2023
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen