Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung)

Ausfertigungsdatum:
28.05.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 40
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
156 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 28. Mai 2024 Nr. 40 Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung) Vom 25. April 2024 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung) vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 704) wird wie folgt geändert: Dem § 1 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Abweichend von Absatz 1 entfällt für Grundschulkinder in der Hortbetreu- ung mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadtgemeinde Bremerhaven für die Betreuung während der Schulzeit in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr sowie in den Ferien in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr die Verpflichtung zur Beteiligung an den für die Betreuung und Förderung entstehenden Kosten in allen Tageseinrichtungen in der Stadtgemeinde. Die Beiträge für die Mittagsverpflegung sowie für die Betreu- ung außerhalb der in Satz 1 genannten Zeiten entfallen nicht.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. August 2024 in Kraft. Bremerhaven, den 25. April 2024 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.