Bremen

Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
21.07.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 88
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
490 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 21. Juli 2023 Nr. 88 Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven Vom 4. Juli 2023 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: §1 Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 13, und zwar 6 hauptamtliche und 7 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt. §2 (1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 12. September 2019 (Brem.GBl. S. 601) außer Kraft. Bremerhaven, den 4. Juli 2023 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.