Bremen

Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
02.10.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 106
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
601 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 2. Oktober 2019 Nr. 106 Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven Vom 12. September 2019 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: §1 Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 10, und zwar 4 hauptamtliche und 6 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt. §2 (1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 5. Juli 2007 (Brem.GBl. S. 411) außer Kraft. Bremerhaven, den 17. September 2019 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.