Bremen

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026

Ausfertigungsdatum:
26.02.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 16
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
35 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 26. Februar 2026 Nr. 16 Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 Vom 22. Januar 2026 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossene Gesetz: §1 Steuersätze (Hebesätze) Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haus- haltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 260 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz 927 v. H. 2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 v. H. §2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. Bremerhaven, 16. Februar 2026 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.