Bremen

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025

Ausfertigungsdatum:
12.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 141
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1066 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 12. Dezember 2024 Nr. 141 Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 Vom 29. Oktober 2024 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossene Gesetz: §1 Steuersätze (Hebesätze) Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 260 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz 896 v. H. 2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 v. H. §2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Bremerhaven, den 29. Oktober 2024 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.