Bremen

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016

Ausfertigungsdatum:
17.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 143 Brhv_OG Hebesaetze
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
626 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 21. Dezember 2015 Nr. 143 Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 Vom 3. Dezember 2015 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossene Ortsgesetz: §1 Steuersätze (Hebesätze) Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz 645 v. H. 2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 v. H. §2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bremerhaven, den 3. Dezember 2015 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.