Bremen

Gesetz zur Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Ausfertigungsdatum:
10.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 99
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
719 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 10. Oktober 2024 Nr. 99 Gesetz zur Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT- Staatsvertrags Vom 18. September 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag Dem am 21. Dezember 2023 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags zwischen der Bundes- republik Deutschland und den Ländern wird zugestimmt. Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt oder die Tatsache, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos geworden ist, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 18. September 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.