179
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 30. Mai 2024 Nr. 42
Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien
Hansestadt Bremen (BremWindBGUG)
Vom 29. Mai 2024
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
§1
Verpflichtung der Gemeinden
Die Pflicht der Freien Hansestadt Bremen nach § 3 Absatz 1 des
Windenergieflächenbedarfsgesetzes haben die Stadtgemeinden Bremen und
Bremerhaven gemäß den in der nachfolgenden Tabelle genannten Teilflächenzielen
nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu
erfüllen.
Stadtgemeinde Teilflächenziele, die bis zum Teilflächenziele, die bis zum
31. Dezember 2027 31. Dezember 2032
mindestens zu erfüllen sind mindestens zu erfüllen sind
(Anteil der Landesfläche in (Anteil der Landesfläche in
Prozent) Prozent)
Bremen 0,19 0,21
Bremerhaven 0,06 0,29
Summe 0,25 0,5
§2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen