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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 13. März 2020 Nr. 12
Gesetz zur staatlichen Anerkennung des Tags der Befreiung vom
Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten
Weltkrieges in Europa als Gedenktag
Vom 3. März 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (GVBl. 1954,
115 SaBremR 113-c-1), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl.
S. 302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage“.
2. Die Überschrift des I. Abschnittes wird wie folgt gefasst:
„Die Sonntage und die staatlich anerkannten Gedenk- und Feiertage“
3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
„§ 7a
(1) Der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der
Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa ist staatlich anerkannter
Gedenktag.
(2) Den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden
Personen ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, an
diesem Gedenktag Gelegenheit zum Besuch der Gedenkveranstaltungen zu
geben.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 3. März 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen