Bremen

Gesetz zur staatlichen Anerkennung des Tags der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa als Gedenktag

Ausfertigungsdatum:
13.03.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 12
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
52 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 13. März 2020 Nr. 12 Gesetz zur staatlichen Anerkennung des Tags der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa als Gedenktag Vom 3. März 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (GVBl. 1954, 115 SaBremR 113-c-1), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage“. 2. Die Überschrift des I. Abschnittes wird wie folgt gefasst: „Die Sonntage und die staatlich anerkannten Gedenk- und Feiertage“ 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a (1) Der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa ist staatlich anerkannter Gedenktag. (2) Den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, an diesem Gedenktag Gelegenheit zum Besuch der Gedenkveranstaltungen zu geben.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 3. März 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.