Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Lebensmittelrecht zum Wegfall von Befristungen
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 109 ÄndG Lebensmittelrecht
Eingangsformel
Änderung des Gesetzes, betreffend das Verbot der Benutzung von Privatschlächtereien
§ 4 des Gesetzes, betreffend das Verbot der Benutzung von Privatschlächtereien, vom 27. November 1877 (SaBremR 7832-d-1), das zuletzt durch Artikel 1 Absatz 28 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 517) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über den Schlachthofzwang in der Stadt Bremen
Die Verordnung über den Schlachthofzwang in der Stadt Bremen vom 13. Oktober 1953 (SaBremR 7832-d-2), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 29 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 517) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 werden die Wörter „die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit“ durch die Wörter „der Senator für Gesundheit“ ersetzt.
2. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben.
3. § 7 Satz 3 wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 4. November 2014
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.