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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 19. Februar 2026 Nr. 14
Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes
Vom 3. Februar 2026
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Vergnügungssteuergesetzes
Das Vergnügungssteuergesetz vom 14. Dezember 1990 (Brem.GBl. S. 467), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 104) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „20“ durch die Angabe „25“ ersetzt.
2. Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Die Steuer für den in § 1 Nummer 1 bezeichneten Aufwand beträgt je
Gerät und angefangenen Kalendermonat für Spiel- und Unterhaltungsautomaten
mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte, die nicht über ein
manipulationssicheres Zählwerk verfügen,
1. die in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen nach § 3 Absatz 2 der
Spielverordnung aufgestellt sind, 420 Euro,
2. die an sonstigen Aufstellorten aufgestellt sind, 105 Euro.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Bremen, 3. Februar 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen