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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 23. März 2022 Nr. 23
Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Vom 1. März 2022
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Das Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476),
das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2020 (Brem.GBl.
S. 960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:
„Es dient ebenfalls dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor
nicht existenzsichernder Entlohnung oder vor Benachteiligung durch den Einsatz
von Niedriglohnkräften.“
2. § 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Leistungen oder Herstellungsarbeiten von
Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Verleihern von Arbeitskräften im
Ausland erbracht werden.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 1. März 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen