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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 31. Mai 2022 Nr. 56
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben
im Rahmen von Unterbringungen
nach § 126a der Strafprozessordnung
Vom 17. Mai 2022
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben
im Rahmen von Unterbringungen
nach § 126a der Strafprozessordnung
§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von
Unterbringungen nach § 126a der Strafprozessordnung vom 2. Dezember 2003
(Brem.GBl. S. 389 ―2120-a-5), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. Dezember
2015 (Brem.GBl. S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 13 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Krankheiten gilt entsprechend."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 17. Mai 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen