532
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 4. Dezember 2015 Nr. 121
Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank
Vom 1. Dezember 2015
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 20. Februar
1978 (Brem.GBl. S. 67 — 2191-a-2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 555) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Die Kosten der Aufsicht (§ 4 Absatz 1 bis 4) sind aus den dem Land
verbleibenden Abgaben gemäß Absatz 2 Satz 1 und 2 aufzubringen.“
2. § 6 wird aufgehoben.
3. § 7 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bremen, den 1. Dezember 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen