Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank

Ausfertigungsdatum:
03.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 121 ÄndG Zulassung Spielbank
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
532 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 4. Dezember 2015 Nr. 121 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank Vom 1. Dezember 2015 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 20. Februar 1978 (Brem.GBl. S. 67 — 2191-a-2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 555) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Kosten der Aufsicht (§ 4 Absatz 1 bis 4) sind aus den dem Land verbleibenden Abgaben gemäß Absatz 2 Satz 1 und 2 aufzubringen.“ 2. § 6 wird aufgehoben. 3. § 7 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bremen, den 1. Dezember 2015 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.