Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Ausfertigungsdatum:
28.06.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 63
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
302 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 28. Juni 2018 Nr. 63 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage Vom 26. Juni 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert am 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 231), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1j wird wie folgt neu gefasst: der Reformationstag. 2. § 14 Absatz 2 wird gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. Juni 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.