Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Ausfertigungsdatum:
20.11.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 99
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
468 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 20. November 2017 Nr. 99 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage Vom 14. November 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (SaBremR 113-c-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 231) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die folgenden alevitischen Feiertage sind religiöse Feiertage: a) Aşure-Tag; beweglich – der 13. Tag des Muharrem; b) Hızır-Lokması; 16. Februar; c) Nevruz und Andacht Hz. Ali; 21. März. Die Daten des Aşure-Tages bestimmen sich nach dem alevitischen Mond- kalender. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.“ 2. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. November 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.