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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 20. Dezember 2019 Nr. 134
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(Bremisches Abgeordnetengesetz)
Vom 17. Dezember 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 45 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen
Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl.
S. 209 ― 1100‒a‒3) das zuletzt durch Gesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 167)
geändert wurde, wird wie folgt gefasst:
„§ 45
Zusammenschlüsse fraktionsloser Abgeordneter
Zusammenschlüsse fraktionsloser Abgeordneter zu nach der Geschäftsordnung
anerkannten Parlamentarischen Gruppen erhalten Geldleistungen nach § 40
Absatz 2 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass sie einen Grundbetrag in Höhe von
40 vom Hundert erhalten.“
Artikel 2
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 17. Dezember 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen