Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Eigenbetriebe

Ausfertigungsdatum:
12.09.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 98
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
580 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 12. September 2019 Nr. 98 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Eigenbetriebe Vom 10. September 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 In § 8 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sonder- vermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505 ― 63-d 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 2015 (Brem.GBl. S. 266) wird das Wort „wählenden“ durch das Wort „entsendenden“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 10. September 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.