Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen

Ausfertigungsdatum:
02.09.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 95
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
575 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 2. September 2019 Nr. 95 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen Vom 20. August 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz. Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Deputationen § 7 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (Brem.GBl S. 383 ― 1100-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „430“ durch die Angabe „472“ ersetzt. 2. Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Die Anpassung der Entschädigung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft.“ 3. Der bisherige Absatz 1 Satz 2 wird Absatz 2. Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 20. August 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.