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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 4. Oktober 2018 Nr. 81
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen
Vom 2. Oktober 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 5 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (Brem.GBl. S. 383 —
1100-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 383) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Wörter „Artikel 83 und 105 Absatz 4“ werden durch die Wörter „Artikel 83, 99
sowie Artikel 105 Absatz 4 und 8“ ersetzt.
2. Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Den nicht der Bürgerschaft angehörenden Mitgliedern der Deputationen stehen
die Rechte aus Artikel 99 nur hinsichtlich des Verwaltungszweiges für den die
Deputation zuständig ist, zu.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 2. Oktober 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen