Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen

Ausfertigungsdatum:
04.10.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 81
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
436 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 4. Oktober 2018 Nr. 81 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen Vom 2. Oktober 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 5 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (Brem.GBl. S. 383 — 1100-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 383) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Wörter „Artikel 83 und 105 Absatz 4“ werden durch die Wörter „Artikel 83, 99 sowie Artikel 105 Absatz 4 und 8“ ersetzt. 2. Folgender Satz 2 wird angefügt: „Den nicht der Bürgerschaft angehörenden Mitgliedern der Deputationen stehen die Rechte aus Artikel 99 nur hinsichtlich des Verwaltungszweiges für den die Deputation zuständig ist, zu.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 2. Oktober 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.