Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen

Ausfertigungsdatum:
29.04.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 61 ÄndG Deputationen
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
272 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 4. Mai 2015 Nr. 61 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen Vom 28. April 2015 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (Brem.GBl. S. 383 ― 1100-b-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 3. September 2013 (Brem.GBl. S. 483) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Zu den Angelegenheiten des Verwaltungszweiges gehören insbesondere auch wesentliche Änderungen in der behördlichen Organisation ihres Verwaltungs- zweiges.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 28. April 2015 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.