Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord,

Ausfertigungsdatum:
04.10.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 79
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

§ 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes

Bremen, vom 21. Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309 ― 2040-n-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 werden die Wörter „Stadtgemeinde Bremen“ durch die Wörter „Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“ ersetzt.

2. Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. b) Nach Nummer 2 werden folgende Nummern 3 bis 5 angefügt: „3. Bearbeitung und Erlass von Beitrags-, Gebühren- und sonstigen Abgabenbescheiden im Auftrag,

4. Einziehung von Beiträgen, Gebühren und sonstigen Abgaben aufgrund der in Nummer 3 genannten Bescheide sowie Vollstreckung dieser Bescheide, jeweils im Auftrag, und

5. Bearbeitung und Erlass von Zuwendungs- und Erstattungsbescheiden im Auftrag.“

Art. 2

Nach § 1 Absatz 1 Satz 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten

Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen vom 17. September 1991 (Brem.GBl. S. 318 — 2160-c-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (Brem.GBl. S. 471) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt:

„Die Senatorin für Kinder und Bildung kann die Aufgaben gemäß Satz 3 Nummer 2 Buchstabe f und h durch Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management –, Eigenbetrieb des Landes Bremen im Auftrag der Senatorin für Kinder und Bildung wahrnehmen lassen.“

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 2. Oktober 2018

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.