Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum:
24.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 70
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
364 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 24. Mai 2019 Nr. 70 Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes Vom 14. Mai 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes Das Bremische Wohnraumschutzgesetzes vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 296) wird wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu ange- messenen Bedingungen ist neben der Festsetzung durch Rechtsverordnung in folgenden Stadtteilen der Stadtgemeinde Bremen gefährdet: Schwachhausen, Mitte, Neustadt, Findorff und Walle.“ Artikel 2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Rechtsverordnungen (1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2019 in Kraft. (2) Diese Regelung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft. Bremen, den 14. Mai 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.