364
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 24. Mai 2019 Nr. 70
Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes
Vom 14. Mai 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes
Das Bremische Wohnraumschutzgesetzes vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 296)
wird wie folgt geändert:
Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
„§ 1a
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu ange-
messenen Bedingungen ist neben der Festsetzung durch Rechtsverordnung in
folgenden Stadtteilen der Stadtgemeinde Bremen gefährdet: Schwachhausen, Mitte,
Neustadt, Findorff und Walle.“
Artikel 2
Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Rechtsverordnungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2019 in Kraft.
(2) Diese Regelung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen