Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes

Ausfertigungsdatum:
21.03.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 22
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
52 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 21. März 2018 Nr. 22 Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Vom 20. März 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 ― 223-a-5), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird die Angabe „31. Juli 2018“ durch die Angabe „31. Juli 2024“ ersetzt. 2. In Satz 3 werden nach dem Wort „überprüfen“ die Wörter „und der Deputation für Kinder und Bildung hierüber zu berichten“ angefügt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 20. März 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.