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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 18. April 2023 Nr. 45
Gesetz zur Änderung des Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetzes
(BremSAEG)
Vom 28. März 2023
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetzes
§ 7 Absatz 5 des Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetzes vom 24. Novem-
ber 2020 (Brem.GBl. S. 1584), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni
2022 (Brem.GBl. S. 374) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(5) Der Betreiber der Hafenauffangeinrichtung bescheinigt die Art und Menge der
übernommenen Abfälle in der Bescheinigung nach Anlage 3 (Abfallabgabebescheini-
gung) und übermittelt diese Bescheinigung dem Schiffsführer und der zuständigen
Behörde. Die Abfallabgabebescheinigung ist zwei Jahre an Bord aufzubewahren und
auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht
für die nach § 5 Absatz 5 ausgenommenen Sportboothäfen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bremen, den 28. März 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen