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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 22. November 2017 Nr. 107
Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes
für die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes
Vom 14. November 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Im Bremischen Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441, 2002, S. 47 ― 205-a-1), das zuletzt durch
Gesetz vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 164) geändert worden ist, wird nach § 67
folgender § 67a eingefügt:
„§ 67a
Kommunaler Ordnungsdienst
Der Senat für die Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat für die Stadtgemeinde
Bremerhaven können durch Rechtsverordnung einen kommunalen Ordnungsdienst
errichten und diesem die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen der Orts-
polizeibehörden im Außendienst übertragen. Die Rechtsverordnung kann vorsehen,
dass bei der Anwendung des Verwaltungszwangs durch den kommunalen Ord-
nungsdienst abweichend von den Vorschriften des Bremischen Verwaltungsvoll-
streckungsgesetzes die Schriftform nicht erforderlich ist und dass dem kommunalen
Ordnungsdienst bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs abweichend von § 40
Absatz 3 der Gebrauch von Fesseln, technischen Sperren, Dienstfahrzeugen,
Schlagstock und Reizstoffen erlaubt ist.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. November 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen