Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes

Ausfertigungsdatum:
25.06.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
553 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 25. Juni 2025 Nr. 72 Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes Vom 24. Juni 2025 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Bremischen Polizeigesetzes Das Bremische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441; 2002, S. 47), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Brem.GBl. S. 533, 535) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 152 Absatz 6 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, 24. Juni 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.