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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 28. Juni 2024 Nr. 66
Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes
Vom 19. Juni 2024
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Polizeigesetzes
Das Bremische Polizeigesetz vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441; 2002,
S. 47), das zuletzt durch das Gesetz vom 21. November 2023 (Brem.GBl. S. 565)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 43 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
2. § 150 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „37“ durch die Angabe „38“, die Angabe „2023“
durch die Angabe „2029“ und die Angabe „§§ 41 bis 44“ durch die Angabe
„§§ 42 bis 44“ ersetzt.
b) Folgende Sätze werden angefügt:
„Wären für die Evaluation erforderliche, nach den §§ 42 bis 44 erhobene per-
sonenbezogene Daten vor Abschluss der Evaluation zu löschen, sind die
Daten weiter vorzuhalten, sofern sie nicht auf richterliche Anordnung zu
löschen sind. Der Zugriff auf die Daten ist nach dem Ablauf der Löschfrist
unverzüglich einzuschränken. Die Daten dürfen nur noch zum Zwecke der
Evaluation verarbeitet werden und sind soweit wie möglich zu anonymisie-
ren, anderenfalls zu pseudonymisieren.“
3. In § 152 Absatz 4 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2030“ ersetzt.
Nr. 66 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Juni 2024 534
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 19. Juni 2024
Der Senat
Ausfertigung
Der Präsident des Senats
Dr. Andreas Bovenschulte
Bürgermeister
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen