Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum:
07.06.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 50
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
254 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 7. Juni 2018 Nr. 50 Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes Vom 6. Juni 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes § 7 des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes vom 18. Dezember 2007 (Brem.GBl. S. 515 ― 2127-g-1), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121, 123) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. 2. Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 5. Juni 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.