Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes

Ausfertigungsdatum:
31.08.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 78
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
372 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 31. August 2017 Nr. 78 Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes Vom 29. August 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem § 37 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 189) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „In die Benennungsentscheidung soll die Gemeinde die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch einbeziehen; die Benennung kann ausschließ- lich in Niederdeutsch erfolgen.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 29. August 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.