Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussrechtes
- Ausfertigungsdatum:
- 11.02.2020
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2020 Nr. 5
Eingangsformel
Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
§ 18 Absatz 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 ― 8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“
Aufhebung der Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember
Die Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 13. Dezember 1961 (SaBremR 7102-a-3) wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 4. Februar 2020 Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.