Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussrechtes

Ausfertigungsdatum:
11.02.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 5
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

§ 18 Absatz 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 ― 8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“

Art. 2

Aufhebung der Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember

Die Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 13. Dezember 1961 (SaBremR 7102-a-3) wird aufgehoben.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 4. Februar 2020 Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.