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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 16. April 2025 Nr. 37
Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes
Vom 1. April 2025
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes
§ 114 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305) geändert wurde, wird wie folgt gefasst:
„§ 114
Staatliche Anerkennung
„Die Senatorin für Kinder und Bildung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration durch Rechtsverordnung die
Voraussetzungen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung an Absolventinnen
und Absolventen der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen der Freien
Hansestadt Bremen in dem Studiengang Soziale Arbeit, auch als dualer Studien-
gang, und in entsprechenden Studienfeldern festzulegen. Satz 1 gilt entsprechend
für die Studiengänge Fachbezogene Bildungswissenschaften und Bildungswissen-
schaften des Primar- und Elementarbereichs an der Universität Bremen, jeweils mit
dem Schwerpunkt Elementarpädagogik und dem Abschluss Bachelor of Arts, sowie
in entsprechenden Studienfeldern. Die staatliche Anerkennung ist von einem
prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung abhängig zu machen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 1. April 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen