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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 13. April 2017 Nr. 47
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes
über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle
und Ladungsrückstände
Vom 11. April 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Anlage 2 (zu § 6) des Bremischen Gesetzes über Hafenauffangeinrichtungen für
Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vom 19. November 2002 (Brem.GBl. S. 565;
2003 S. 365 ― 9511-a-5), das zuletzt durch Gesetz vom 1. März 2016 (Brem.GBl.
S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Satzteil vor der Nummer 1 wird die Angabe „A.“ vorangestellt.
2. Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
„9. Art und Menge der zu entsorgenden und an Bord verbleibenden Schiffs-
abfälle und Ladungsrückstände und Prozentsatz der maximalen Lager-
kapazität:
Bei Entsorgung des gesamten Abfalls bitte die zweite und siebte Spalte
entsprechend ausfüllen. Wird der Abfall nicht oder nur teilweise entsorgt,
bitte alle Spalten ausfüllen.
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Art und Menge der zu entladenden/an Bord verbleibenden Schiffs-
abfälle/Ladungsrückstände
1 2 3 4 5 6 7
Abfallart Menge des Lager- Menge des Hafen, in Abfall- Im Hafen
abzugeben- kapazität an Bord dem der menge, die der letzten
den Abfalls an Bord bleibenden verbleiben- zwischen Entsor-
Abfalls de Abfall Meldung gung abge-
entsorgt und gebene
wird nächstem Abfall-
Hafen menge
anfällt
m³ m³ m³ m³ m³
Altöl
Bilgen-
wasser
Ölschlamm
Sonstige
(bitte
angeben)
Abwasser*
Müll
Kunststoff
Lebens-
mittelabfälle
Haushalts-
abfälle
(wie Papier,
Glas,
Metall)
Speiseöl
Asche aus
der Abfall-
Verbren-
nung
Betriebs-
abfälle
Tierkörper
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Ladungsrückstände**
MARPOL I
MARPOL II
MARPOL V
* Die Angabe zu Abwasser ist nicht erforderlich, wenn die legale Einleitung nach der
Regel 11 Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens auf See beabsichtigt ist.
** Auch Schätzwerte sind zulässig.
Datum der Verantwortlicher
Meldung für die Meldung
3. Dem Wort „Achtung“ nach der Nummer 9 wird die Angabe „B.“ vorangestellt.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 11. April 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen