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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 9. Juli 2025 Nr. 81
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes
über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“)
Vom 24. Juni 2025
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlos-
sene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung
einer Tourismusabgabe („Citytax“)
Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“) vom
31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 9), das zuletzt durch das Gesetz vom 20. Februar
2024 (Brem.GBl. S. 44) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 wird die Angabe „5“ durch die Angabe „5,5“ ersetzt.
2. § 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes zeigt dem Magistrat der
Stadt Bremerhaven im Voraus seine Tätigkeit, ihre Aufnahme und ihr Ende, den
Wegfall der Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 Satz 1, Betreiberwechsel und
Betriebsverlegungen an. Soweit eine Anzeige im Sinne des Satzes 1 im Voraus
nicht möglich ist, ist diese unverzüglich nachzuholen, nachdem der Anzeige-
pflichtige von den die Anzeigepflicht begründenden Umständen Kenntnis erlangt
hat.“
3. § 10 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 Anzeigen unterlässt oder diese entgegen § 6
Absatz 1 Satz 2 nicht unverzüglich nachholt,“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in
Kraft. Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bremen, 24. Juni 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen