803
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 17. November 2016 Nr. 110
Gesetz zur Änderung des Bremischen Geodatenzugangsgesetzes
Vom 15. November 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Bremische Geodatenzugangsgesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl.
S. 531 ― 64-a-4) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 2 Absatz 1“ die Angabe „und 2“
eingefügt.
2. In § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 5, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 3 werden
jeweils die Wörter „werden durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt“ durch die
Wörter „können durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt werden“ ersetzt.
3. In § 13 Absatz 6 werden die Wörter „werden in einer Rechtsverordnung nach § 14
geregelt“ durch die Wörter „können durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt
werden“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 15. November 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen