Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
03.11.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 110
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
598 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 3. November 2022 Nr. 110 Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes Vom 18. Oktober 2022 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 6 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 14 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. 2. Folgende Nummer 15 wird angefügt: „15. Hochwertige Datensätze, die nach den Grundsätzen des Datennutzungs- gesetzes bereitzustellen sind.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 18. Oktober 2022 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.