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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 4. Dezember 2015 Nr. 122
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes
Vom 1. Dezember 2015
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes
§ 12 Absatz 1 des Bremischen Gaststättengesetzes vom 24. Februar 2009
(Brem.GBl. S. 45), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuregelung
des Glückspielrechts vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 255) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 14 wird am Ende der Punkt durch ein Komma ersetzt.
2. Es wird folgende Nummer 15 angefügt:
„15. einer Person wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der
sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder der Religion oder Welt-
anschauung den Einlass in ein Gaststättengewerbe verwehrt oder eine
Person aus diesen Gründen während des Aufenthalts in einem Gast-
stättengewerbe benachteiligt.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 1. Dezember 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen